Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Auftraggeber ist an die Ermächtigung zunächst bis zum Ablauf der unverbindlichen Lieferzeit gebunden.Danach ist er weiterhin gebunden.Er hat dann jedoch das Recht,dem Vermittler schriftlich eine Frist von 6 Wochen zur Lieferung mit der Androhung zu setzen,daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme des Fahrzeugs ablehne.Der Auftragnehmer ist verpflichtet,den Auftraggeber zu informieren,wenn sich herausstellt,daß das Fahrzeug nicht lieferbar ist.
Die Bestellung wird damit hinfällig,ohne daß wechselseitige Rechte oder Pflichten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehen. Der Käufer ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug zum fest vereinbarten Abholtermin oder spätestens innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme steht dem Verkäufer ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 10% des Nettoverkaufspreises zu. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger als Pauschale entstanden ist.
II. Bei einem Neuwagenkauf gilt für Privatkunden die jeweilige Werksgarantie bzw. gesetzliche Gewährleistungsplicht, für Unternehmer wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, beginnend jeweils ab Übergabe des Fahrzeugs.Die Fahrzeuge können Zulassungen haben.Der Gewährleistungs bzw. Garantiebeginn des Herstellers kann längere Zeit zurück liegen.Der Garantiebeginn des Herstellers ist nicht bei Übergabe an den Kunden, sondern bei Registrierung des Herstellers. Um die Herstellergarantie aufrecht zu erhalten,müssen die Wartungen pünktlich nach Wartungsliste des Herstellers und in einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, andernfalls erlischt die Herstellergarantie.Wartungsintervalle können durch Standtage des Fahrzeugs verkürzt sein.
III. Die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen wird bei einem Verkauf an Privatkunden auf ein Jahr
begrenzt, beginnend ab Übergabe des Fahrzeugs. Gegenüber gewerblicher Kunden erfolgt der Verkauf von
gebrauchten Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
IV. Die verkürzten Fristen oder Ausschluss gelten nicht für Schadenersatzansprüche bei Verletzung von Leben,Körper, Gesundheit oder bei Schadenersatzansprüchen für sontsige Schäden, bei denen die Pflichtverletzung
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
V. Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Fahrzeug-
papiere werden erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden übergeben, bzw. per Post versandt. Die
Vertragspartner sind sich darüber einig, dass das Eigentum an dem Kraftfahrzeug mit vollständiger Bezahlung
des Kaufpreises auf den Käufer übergeht.Die Bezahlung kann nicht nach Fahrzeugauslieferung erfolgen.Wir
akzeptieren Überweisung vor Fahrzeugauslieferung und Barzahlung vor Ort. Scheckbezahlung wird nicht ak-
zeptiert. Bei Finanzierungen werden Sondervereinbarungen getroffen.
Bei EU Fahrzeugen ist keine Deutsche Bedienungsanleitung vorhanden !!!
VI. Sondervereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich im Kaufvertrag festgehalten sind.
VII. Hinweis für Gebrauchtfahrzeuge: Unser Gebrauchtfahrzeuge könne zur Vermietung genutzt worden sein und können dadurch vermehrt Gebrauchsspuren aufweisen. Außerdem können im Rahmen der Aufbereitung Karosserie sowie Lackierarbeiten durchgeführt worden sein.
VIII. Für Wiederverkäufer: Sie bzw. Ihre Geschäftsleitung ist damit einverstanden von uns per Mail Angebote
zu erhalten? !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Bitte ankreuzen: O JA O NEIN !!!!!!!!!!!!!!!!!!